ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Gegenstand und Geltungsbereich

(1) Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Dienstleistungen und/oder Werke auf dem Gebiet der Personalberatung und Personalentwicklung. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der von Duftner & Partner entwickelten Konzeption, dem Angebot, den Aktionsvorschlägen bzw. den Einzelaufträgen.

(2) Diese AGB sind Bestandteil jedes Vertrages mit Duftner & Partner, soweit sie von Duftner & Partner nicht schriftlich ausdrücklich abbedungen wurden.

(3) Ein Auftrag gilt erst dann als rechtsverbindlich erteilt, wenn er von Duftner & Partner schriftlich oder per e-Mail bestätigt worden ist.

(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von Duftner & Partner ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden. Duftner & Partner ist nicht verpflichtet, abweichenden Geschäfts- und/oder Lieferungsbedingungen des Auftraggebers zu widersprechen.

(5) Sämtliche Vereinbarungen mit Duftner & Partner bedürfen der Schriftlichkeit was auch für ein Abweichen von dieser Schriftformklausel gilt. Duftner & Partner ist berechtigt, sich auch auf mündliche Erklärungen, insbesondere e-mails des Vertragspartners zu berufen und diese gelten zu lassen.

§ 2 Präsentationen

Die Entwicklung konzeptioneller, inhaltlicher und gestalterischer Vorschläge durch Duftner & Partner sowie deren Vorstellung erfolgt gegen Zahlung eines gesonderten Präsentationshonorars.

§ 3 Vergütung, Fremdkosten

(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird auf der Grundlage der Honorarsätze von Duftner & Partner abgerechnet.

(2) Sämtliche Angebote von Duftner & Partner sind freibleibend.

(3) Fremd- und Nebenkosten, wie die Kosten für die Einschaltung von externen Dienstleistern wie Trainern, HR-Spezialisten, Programmierern, Zeitungen/Inserationen u. ä. sowie Aufwendungen für Material, Versand, Telefon, Telefax, Kurier, Reisespesen u. ä. sind gesondert zu vergüten, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

(4) Wird nach Auftragserteilung der Auftrag von dem Auftraggeber zurückgezogen aus Gründen, die Duftner & Partner nicht zu vertreten hat, so bleibt der Vergütungsanspruch von Duftner & Partner davon unberührt. Duftner & Partner wird jedoch das abziehen, was sie infolge der Zurückziehung des Auftrages an Aufwendungen erspart.

§ 4 Treuebindung an den Auftraggeber

(1) Die Treuebindung gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet Duftner & Partner zu einer objektiven, auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung sowie einer dementsprechenden Auswahl dritter Unternehmen, z.B. für Coachingleistungen. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Auftraggebers.

(2) Duftner & Partner ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers verpflichtet.

§ 5 Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentum

(1) Sämtliche Rechte an den Vorarbeiten, wie z.B. Entwürfen und Konzeptionen sowie den sonstigen Arbeitsergebnissen von Duftner & Partner, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte und das Eigentum, verbleiben auch nach Aushändigung der Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber bei Duftner & Partner, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen wurden.

(2) Im Falle einer Rechte-Übertragung richtet sich deren Umfang ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck. Sämtliche Rechte einschließlich des Eigentums gehen erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtauftrages auf den Auftraggeber über.

§ 6 Rechnungen

Rechnungen sind prompt nach Erhalt und ohne Abzug fällig. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen von 12 % pa vereinbart.

§ 7 Haftung und Versand

(1) Duftner & Partner haftet dem Auftraggeber für Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Auch für den Fall, dass Duftner& Partner sich zur Erfüllung seiner Pflichten gegenüber dem Auftraggeber eines Erfüllungsgehilfen bedient haftet Duftner & Partner für das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen nur soweit Duftner & Partner ein Auswahlverschulden trifft (§ 1315 ABGB). Duftner & Partner tritt jedoch seine eigenen Ansprüche gegenüber dem Erfüllungsgehilfen aus dessen schuldhafter Verletzung seiner Pflichten an den Auftraggeber ab.

(2) Wird Duftner & Partner von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz u.ä. in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber Duftner & Partner von der Haftung frei.

(3) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand von Unterlagen auf Gefahr des Auftraggebers. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge von Duftner & Partner erfolgt.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Innsbruck.

(2) Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt.

(3) Sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Duftner & Partner und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem österreichischen Sachrecht.

(4) Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Duftner & Partner und dem Auftraggeber ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Duftner & Partner zuständig. Das Recht von Duftner & Partner, die Klage bei dem sachlich zuständigen Gericht am Sitz des Auftraggebers einzubringen wird dadurch nicht berührt.